Kassel, den 1. Oktober 2014
Medieninformation Nr. 28/14
Neue Richterin am Bundessozialgericht Dr. Anne Körner
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 ist Dr. Anne Körner zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am 23. Juli 2014 durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Peter Masuch ausgehändigt.
Anne Körner, geboren am 9. Januar 1973 in Paris, studierte von
1992 bis 1996 Rechtswissenschaften an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, wo sie auch ihr erstes
Staatsexamen ablegte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Juni 1999 war
Frau Körner zunächst als Referentin im Bayerischen Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1999
bis 2001) sowie im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit,
Ernährung und Verbraucherschutz (2001 bis 2003) tätig. Im Jahre 2003
trat sie in die bayerische Sozialgerichtsbarkeit ein und war
zunächst Richterin am Sozialgericht Nürnberg. Ein Wechsel an das
Sozialgericht Augsburg erfolgte im Jahre 2005. Von 2006 bis 2009 war
Dr. Körner als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das
Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Bayerischen Landessozialgericht
im Juli 2009 war Dr. Anne Körner dem für Krankenversicherung,
Statusfeststellungen und Betriebsprüfungen zuständigen 5. Senat dieses
Gerichts zugeordnet. Gleichzeitig nahm sie die Aufgabe der
stellvertretenden Pressesprecherin des Bayerischen Landessozialgerichts
wahr. Daneben engagierte sie sich regelmäßig in der Fortbildung für
Richterinnen und Richter und war Prüferin im Zweiten Juristischen
Staatsexamen in Bayern.
Dr. Anne Körner wurde im Jahre 2010 an
der Universität Regensburg mit ihrer Dissertation zu dem Thema "Das
Strukturelle Vollzugsdefizit in der gesetzlichen Rentenversicherung als
Verfas-sungsproblem" promoviert. Die Deutsche Rentenversicherung Bund
hat die Arbeit mit ihrem Forschungspreis 2013 ausgezeichnet. Seit dem
Wintersemester 2011/2012 ist sie Lehrbeauftragte für
Verwaltungsprozessrecht an der Juristischen Fakultät der
Ludwig-Maximilians-Universität München. In ihren Kommentierungen und
Aufsätzen hat sich Frau Körner ua mit rentenversicherungs- und
verfassungsrechtlichen Fragestellungen, den beitragsrechtlichen Folgen
von Schwarzarbeit und der sozialrechtlichen Situation von Pflegekräften
aus Osteuropa befasst. Im Rahmen ihrer Vortrags- und
Fortbildungstätigkeit für Anwälte, Steuerberater und Richter setzt sie
sich fortlaufend auch mit den praktischen Auswirkungen der
Sozialgesetzgebung und sozialgerichtlichen Rechtsprechung auseinander.
Hilfen für das sozialrechtliche Mandat in der anwaltlichen Praxis sind
auch Gegenstand des "Fallbuchs Sozialrecht", dessen Mitautorin sie ist.