Medieninformation Nr. 5/14
Barrierefrei: Webangebot des Bundessozialgerichts sehr gut zugänglich
Das Informationsangebot des Bundessozialgerichts im Internet ist für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sehr gut zu nutzen. Im abschließenden BITV-Test zur Barrierefreiheit erzielte die Website des obersten deutschen Sozialgerichts 95,5 von maximal 100 Punkten. Der Prüfbericht der BIK Beratungsstelle Hamburg bescheinigt damit dem Webangebot des Bundessozialgerichts eine sehr gute Zugänglichkeit.
Seit der Neugestaltung seines Internetauftrittes im Februar
2013 achtet das Bundessozialgericht besonders auf die Barrierefreiheit.
Ziel ist es, dass auch Menschen mit Behinderungen die
Informationsangebote optimal nutzen können.
Barrierefreiheit
betrifft sowohl technische als auch gestalterische und redaktionelle
Aspekte der Website. Ihre Vorgaben reichen von ausreichenden
Helligkeitskontrasten über aussagekräftige Alternativtexte, etwa bei
Grafiken oder Bedienungselementen, bis hin zu Erläuterungen in leichter
Sprache.
Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende
und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von
informationsorientierten Webangeboten. Grundlage für den BITV-Test ist
die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Der Test
umfasst insgesamt 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es
ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das
wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist
im Detail offengelegt. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem,
insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird
ein Webauftritt als "gut zugänglich" bewertet, ab 95 Punkten als "sehr
gut zugänglich". Entwickelt wurde der BITV-Test durch das vom
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderte Projekt BIK
(Barrierefrei informieren und kommunizieren).